Live-Webinar: Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) eine regelmäßige Fortbildung der Sachkundigen.
Mit diesem behördlich anerkannten Seminar bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand und erhalten Ihre vorhandene Sachkunde für weitere 6 Jahre aufrecht. Neben der Auffrischung von Grundlagenkenntnissen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Diese Schulung informiert Sie über die gesamten Neuerungen zum Inverkehrbringen von Chemikalien.
Inhalt:
- Überblick europäisches und deutsches Chemikalienrecht
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
- Sicherheitsdatenblätter
- Einführung in die Chemikalienverbotsverordnung
- Verbote des Inverkehrbringens
- Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
- Anforderungen an die Abgabe
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Beispiele aus der Praxis
Mit Besuch dieses Lehrgangs stellen Sie die gem. § 11 ChemVerbotsV erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde sicher. Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.
Für die Ausstellung der behördliche Teilnahmebescheinigung ist es notwendig, dass Sie Ihren Personalausweis zum Seminartermin mitbringen.
Mit freundlicher Unterstützung von
TÜV Nord Akademie
Teilnahme-Empfehlung
Sachkundige nach § 11 ChemVerbotsV
Zusammenfassung
Live-Webinar: Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Montag, 17. März 2025, 10:00 - 17:30 Uhr
Teilnehmergebühr: Die Kosten für dieses Seminar betragen 225 € exkl. MwSt. und beinhalten die Tagungsunterlagen.
Virtueller Klassenraum
bundesweit
live
Fon 0201 802 1550
Email seminare.essen@noweda.de