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Ihr Lieferant im Überblick

In §17 der Apothekenbetriebsordnung vom 12.06.2012 (Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten) ist festgelegt, dass Apotheken Arzneimittel nur von Betrieben erwerben dürfen, die zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind.
Aufgrund dessen benötigt jede Apotheke für ihre Dokumentation einen Nachweis des Lieferanten. Wir bieten Ihnen hier die benötigten Dokumente als PDF zum praktischen Download an.

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